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Weniger Bürokratie für Feuerwehren: Direkte NoVA-Befreiung auf dem Weg

08.11.2026

Im Budgetausschuss des Nationalrats wurde einstimmig ein Antrag für eine wichtige Erleichterung für unsere Feuerwehren beschlossen: Ab 1. Jänner 2027 sollen Feuerwehren beim Kauf von Einsatzfahrzeugen direkt von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit werden. Damit entfallen die bisher notwendige Vorfinanzierung der Abgabe und die anschließende Beantragung der Rückvergütung. „Unsere Feuerwehrleute sollen sich auf ihre Hauptaufgaben und nicht auf zusätzliche Verwaltungsarbeit konzentrieren können!“, betont SPÖ-Bereichssprecher für Einsatzorganisationen Mario Lindner.

Im Budgetausschuss des Nationalrats wurde einstimmig ein Antrag für eine wichtige Erleichterung für unsere Feuerwehren beschlossen: Ab 1. Jänner 2027 sollen Feuerwehren beim Kauf von Einsatzfahrzeugen direkt von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit werden. Damit entfallen die bisher notwendige Vorfinanzierung der Abgabe und die anschließende Beantragung der Rückvergütung. „Unsere Feuerwehrleute sollen sich auf ihre Hauptaufgaben und nicht auf zusätzliche Verwaltungsarbeit konzentrieren können!“, betont SPÖ-Bereichssprecher für Einsatzorganisationen Mario Lindner.

Der Antrag zur direkten NoVA-Befreiung für Feuerwehren wurde von SPÖ, ÖVP, FPÖ, NEOS und Grünen gemeinsam eingebracht und im Budgetausschuss des Nationalrats einstimmig angenommen. Damit wurde eine wichtige Entlastung für die Feuerwehren in ganz Österreich auf den Weg gebracht. „Die Feuerwehren leisten in ganz Österreich Tag für Tag einen enorm wichtigen Beitrag für unsere Sicherheit. Es ist ein starkes und wichtiges Signal, dass wir über alle Parteigrenzen hinweg diese wichtige Arbeit einfacher und unbürokratischer machen wollen. Unsere Feuerwehrleute sollen sich auf ihre Hauptaufgaben und nicht auf zusätzliche Verwaltungsarbeit konzentrieren können!“, betont Mario Lindner, SPÖ-Bereichssprecher für Einsatzorganisationen.

Was bedeutet die Neuregelung zur NoVa-Befreiung für die Feuerwehren?

Ab 1. Jänner 2027 soll die NoVA direkt beim Ankauf begünstigter Einsatzfahrzeuge nicht mehr fällig sein. Bislang müssen Feuerwehren die NoVA beim Kauf ihrer Einsatzfahrzeuge zunächst bezahlen und anschließend die Rückerstattung beantragen. Mit der neuen Regelung entfällt diese Vorfinanzierung ebenso wie der Verwaltungsaufwand für die nachträgliche Rückvergütung. Das Gesetz dazu soll in den kommenden Wochen im Nationalrat beschlossen werden.